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1. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 34

1849 - Münster : Coppenrath
34 rühmten Mitgliedern fort, besonders durch die sogenannten lan- do« fúnebres oder Leichenreden, worin den Vorfahren oft er- dichtete Triumphe, Confútate u. s. w. zugeschrieben wurden, die jo in die Geschichte übergegangen sind. Die eigentliche Geschichtschreibung begann erst nach dem zweiten punischen Kriege sich in Rom nach und nach auszubil- den, und zwar durch die Annalisten, deren zahlreiche Werke jedoch verloren und nur durch die Anführungen späterer Schrift- steller bekannt sind. Sie zeichneten die römische Geschichte von der Erbauung der Stadt an in einfachen und schmucklosen Chro- niken (anuales) nach der Reihenfolge der Jahre auf. Der erste unter den römischen Annalisten ist nach des Li- vius Zeugniß Q. Fabius Pictor, der im zweiten punischen Kriege gedient hatte und nachher mehre für uns größtentheils verloren gegangene Bücher (anuales) schrieb, deren Glaubwür- digkeit indessen schon von Polpbius in Zweifel gezogen worden ist. Der fast gleichzeitige, als sorgfältiger Geschichtsforscher ge- rühmte L. Ein eins Ali mentu s, der ebenfalls im zweiten punischen Kriege gedient hatte, schrieb eine Geschichte Roms von der Gründung an bis auf seine Zeit, aber in griechischer Spra- che; ebenso Acilius, dessen Annalen ein gewisser Claudius ins Lateinische übersetzte. Weit mehr haben wir den Verlust der „Origines" des M. Porcius Cato Censorinus zu beklagen, worin nach sieben Büchern die Geschichte des Ursprun- ges der Stadt Rom und der andern Städte Italiens, dann insbesondere die Geschichte der beiden punischen Kriege und der darauf folgenden Ereignisse bis 151 v. Chr. behandelt war. Fast gleichzeitig besang der Dichter Q. Ennins, aus Rudiä in Campanien, in einem großen Nationalepos von achtzehn Bü- chern (anuales) die Geschichte Roms von dessen Gründung an bis auf seine Zeit, von welchem Werke auch zahlreichere und größere Bruchstücke auf uns gekommen sind. Die vielen Anna- listen der folgenden Zeit sind uns meist nur den Namen und einzelnen Anführungen nach, die sich insbesondere bei Livius finden, bekannt. Unter den noch vorhandenen Schriften der Alten, welche die römische Geschichte in einigem Zusammenhänge behandeln, sind folgende hervorzuheben, a. In griechischer Sprache

2. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 35

1849 - Münster : Coppenrath
35 schrieben: Polybius aus Megalopolis, ein Zeitgenosse des jüngern Scipio, der in vierzig Büchern allgemeiner Histo- rien den Zeitraum vom Anfänge des zweiten punischen Krie- ges bis zum Ende des letzten macedonischen Krieges, also von 218—157, behandelt. Vollständig sind jedoch nur die fünf er- sten, das 6. bis zum 17. in Auszügen, die übrigen nur in Bruchstücken vorhanden; Dionysius von Halikarnaß, der zur Zeit des Augustus ein Werk Idq/aioxoyia cpco(xaixrj in 20 Bü- chern schrieb, von denen aber nur noch die ersten 11 übrig sind, welche die älteste Geschichte Noms bis zum Jahre 443 v. Ehr. umfassen; Appian aus Alexandria schrieb eine römische Ge- schichte von Noms Ursprung an bis auf seine Zeit, in 24 Bü- chern. Davon sind außer dem Anfang des Werkes noch übrig: B. 6—8 oder Geschichte der Feldzüge in Spanien und gegen Hannibal; B. 11 und 12 über die Kriege in Syrien und ge- gen Mithridates; B. 13—17' über die Bürgerkriege bis auf Cäsar; B. 23 über den Krieg in Jllyrien. Die römische Ge- schichte des Dio Cassius, aus Nicäa in Bithynien, bestand aus 80 Büchern und war von den ältesten Zeiten Roms bis auf die Zeiten des Verfassers (229 v. Ehr.) fortgesetzt. Die noch erhaltenen Bücher (B. 35—54) umfassen die Begebenhei- ten vom Jahre 87 bis 8 v. Ehr. Von Plutarch aus Chä- ronea, dem Lehrer und Freunde des Kaisers Hadrian, haben wir das Werk ßwl Iiuqulhß.oi, das 22 Biographien berühm- ter Römer enthält, deren Reihe Romulus eröffnet, der Kaiser Otho beschließt. Als Compendienschreiber verdient vorzüglich Zonäras Beachtung, welcher im zwölften Jahrhundert nach Ehr. ein Xqovixov vom Anfänge der Dinge bis 1118 schrieb, wobei er ältere, für uns verloren gegangene, Schriftsteller benutzte. b. Unter den Schriftstellern, welche die römische Geschichte vom Anfänge bis auf ihre Zeit in lateinischer Sprache schrieben, sind besonders folgende zu nennen: Titus Livius (geboren zu Padua 58 v. Ehr. und gestorben daselbst 19 n. Ehr.). Sein Werk, das er selbst Annales genannt, umfaßt in hundert zwei und vierzig Büchern die Geschichte Roms von sei- ner Gründung bis auf den germanischen Krieg und den Tod des Drusus, 9 v. Ehr. Es sind aber nur fünf und dreißig Bücher vollständig auf uns gekommen, und zwar die zehn ersten 3«'

3. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 42

1849 - Münster : Coppenrath
42 machten Vorschläge der Gracchen, welche aus einem tief gefühl- ten Bedürfnisse der Zeit hervorgehen, führt zu einem offenen Bruche zwischen beiden Parteien. Das Volk unterliegt und fühlt den geschärften Druck mit um so größerer Bitterkeit. Sitten- losigkeit und Habsucht greifen immer mehr um sich, und die Verfassung löset sich mehr und mehr auf. Sklavenaufftände er- folgen, und bald erzwingen sich die italischen Bundesgenossen, welche durch die vorausgehenden Kämpfe zu erhöhten Ansprüchen gereizt worden sind, die Aufnahme ins römische Bürgerrecht. Die Unsicherheit der Verhältnisse und das Parteiinteresse läßt ehrgeizige Volksführer in ihnen neue gefährliche Werkzeuge finden, und durch sie für wenige Jahre eine Gewaltherrschaft, welche von Sulla gebrochen, und durch eine andere Gewaltherrschaft, die der Aristokraten, ersetzt wird. Aber auch diese ist nicht von Dauer. Sie wird allmälig von Cäsar und Pompejus unter- graben. Ihren Untergang findet sie auf dem Schlachtfelde von Pharsälus. Denn von nun an fragt es sich nicht mehr, ob ein Einzelner vermittelst des Heeres und des Volkes herrschen soll, sondern wer dieser Einzelne sein soll. Der Ausgang der Schlacht bei Actium (31 vor Ehr.) entscheidet zuletzt für C. Julius Cäsar Octavianus. — Bei diesem innern Verfall des Staates ent- wickeln dennoch die Römer, wenn es bloß auf das Kriegführen und Schlachten gewinnen ankommt, eine oft bewunderungswür- dige Kraft. — Künste und Wissenschaften stehen in schönster Blüthe. Dritter Ieitraum. Rom unter Kaisern. 30 vor Chr. — 470 nach Chr. Im Ganzen genommen — denn an einzelnen schönen Pe- rioden fehlt es nicht — ist die Kaisergeschichte die Zeit des all- mäligen Verfalles sowohl den innern Staatsformen nach, als auch der nach Außen gerichteten Macht. Dieser Zeiraum kann ebenfalls in drei Abschnitte zerlegt werden: Erster Abschnitt. Vom Anfänge der Negierung des Kai- sers Augusius bis zum Tode des Kaisers Marc Aurel 180. Mit Klugheit und Milde ordnet Augustus die Verhältnisse des Herrschers zu Senat, Heer und Volk; allein seine nächsten

4. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 11

1849 - Münster : Coppenrath
11 gos; sie trieb lebhaften Verkehr und war berühmt als uralter Sitz etrurischer Kunst und Religion. Hier herrschte zur Zeit der Ankunft des Äneas in Italien Mezentius. — Im Innern des Landes, auf beiden Seiten der Aurelischen Straße von N. nach S. finden sich folgende Städte: Luca (Lucca), wo Cäsar während des gallischen Feldzuges seinen Winterfitz hatte, gehörte bis auf Augustus zu dem cisalpinischen Gallien. — Pistoria (Pistoja), wo Catilina mit seinem Heere vernichtet wurde. — Fäsulä (Fiesolo) hoch auf einem Felsen gelegen mit der reizenden Aussicht in das Arnothal; Bewunderung erregen auch noch jetzt die Ruinen eines kolossalen Theaters. — F lorentia (Florenz) am Arno, eines der blühendsten Municipien und auch im Mittel- alter von hoher Bedeutung. Hier war die Geburtstätte des Dante, Michel Angelo, Macchiavelli und Amerigo Vespucci. — Arretium (Arrezzo), die Geburtstätte des Mäcenas und des Petrarca. — Clusium (Chiüsi), wo Porsenna herrschte. — Perusia (Perugia), nicht weit vom See Trafimenus, bekannt durch den perusinischen Krieg im Jahre 41 zwischen Antonius und Octavian. — Falerii, deren Einwohner Falisci hießen, lag auf einem steilen Bergkegel und wurde von Camillus er- obert. Westlich von der Stadt soll der berühmte Tempel der Voltumnä gewesen sein, bei welchem die Bundesstaaten Etru- riens gewöhnlich ihre Versammlungen hielten. — Veji (Ein- wohner Vejentes), die größte und mächtigste Stadt Etruriens, welche über 100,000 Einwohner zählte. Nach der Eroberung durch Camillus im Jahre 396 blieb sie öde und unbewohnt bis auf Cäsar, der hier eine Kolonie gründete. 2. Latium. Dieses bildete den Mittelpunkt der römischen Weltherrschaft. Es hatte nicht immer dieselben Grenzen. Das alte Latium (Tatium vetus) erstreckte sich von der Tiber bis zum Vorgebirge Circeji. Seit dem Jahre 338 v. Ehr. aber, als die im Süden und Osten vom alten Latium wohnenden Völker, die Aquer, Her^iker, Vols^r und Aurunker besiegt waren, wurde das unterworfene Gebiet als Fatium novum oder ackieetum mit eingerechnet, so daß Latium sich nun bis über den Liris hinaus erstreckte. Es ist sehr gebirgig und wasserreich. Der Haupt- ' ström ist die Tiber (liblris) und nach dem Po der größte Fluß Italiens. Er entspringt auf den sabinischen Apenninen oberhalb

5. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 52

1849 - Münster : Coppenrath
52 gesandten Schild des Gottes, nebst elf andern, diesem Hochgebil- deten.^ Jährlich wurden diese Weihgeschenke in öffentlichen Auf- zügen von den Priestern umhergeführt. — 5. Die Auguren oder Wahrsager, welche aus dem Fluge und Gesänge gewisser Vögel, und aus besondern Erscheinungen am Himmel oder auch auf der Erde selbst den Willen der Götter deuteten; denn keine Sache von irgend einer Wichtigkeit wurde unternommen, ohne vorher die Augurien zu beobachten. — 6. Die Flaminesd ßf waren Tempelpriester einzelner Gottheiten; es gab deren drei, und der vornehmste unter ihnen war der Flamen Dialis, der Priester des Jupiter. Mit der Bestimmung der Feste, die er zu Ehren der Götter anordnete, hing auch die Einrichtung des Kalenders zusammen, der von ihm verbessert wurde; — das Jahr, welches früher zehn Monate hatte, wurde unter ihm in zwölf eingetheilt. Mit der Einrichtung selbst befaßten sich vor- züglich die Pontifices, weil sie die Tage für die Feste und Opfer der Götter zu bestimmen hatten. So waren überhaupt die zwei- undvierzig Jahre der Regierung dieses Königes eben so viele Jahre des Glückes und des Friedens. Er starb hochbejahrt, von Göttern und Menschen geliebt. Wie die Sage die Göttin Egeria zur Freundin und Rathgeberin dieses ausgezeichneten Mannes gemacht hat, so läßt dieselbe Sage auch die Göttin um seinen Tod weinen und in einen Quell zerfließen.^) §. 13. Tullus Hostilius. 672—640. Dem milden und friedliebenden Ruma folgte der rohe und kriegerische Tullus Hostilius, der wieder aus dem Stamme der Ramnes gewählt wurde. Unter ihm brach die Eifersucht, die bisher zwischen Alba Longa und ihrer Tochterstadt Rom geherrscht hatte, in einen offenen Krieg aus. Der albanische Feldherr, Mettus Fuffctius, brach mit einem wohlgerüsteten Heere auf und bezog ein verschanztes Lager unweit Rom. Tullus rückte ihm kühn ent- 3) Sie fuhrten diesen Namen von ihrer priesterlichen Kopfbedeckung: ,,a filio, quo utebantur, flamines dicti sunt, quasi filamines.“ Serv. ad Aen. Viii. 664. 4) Eine verbreitete Meinung war, Numa sei ein Zeitgenosse und Schu- ler des Philosophen Pythagoras (584-504) gewesen; und diese Sage suchten schon Cicero, Livius u. A. aus der Chronologie zu widerlegen.

6. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 54

1849 - Münster : Coppenrath
54 gen, fmt der Römer ihn schon erlegt und stürmt auf den Zwei- ten los. Unter tausendstimmigem Zurufe der hoffnungschöpfenden Römer gibt der Horatier auch diesem den Todesstoß. Und als er endlich auch den dritten Albaner, der schwer verwundet und fast athemlos herankriecht, niederbohrt, da erheben sich unter lau- tem Jubel die Römer, und drangen sich um ihren Sieger, ihm Glück zu wünschen. Frohlockend zog nun der Horatier, die Rü- stungen der drei Curiatier im Triumphe tragend, an der Spitze seiner jubelnden Mitbürger nach Rom. Vor dem Thore kam ihm auch seine Schwester entgegen, die mit einem der gefallenen Curiatier verlobt war. Als sie unter der Siegesbeute ihres Bru- ders auch den Waffenrock erblickte, den sie selbst für ihren Bräu- tigam gewirkt hatte, brach sie in lautes Wehklagen aus. Dieses Gewinsel der Schwester bei seinem Siege, bei der so allgemeinen Freude erzürnte den Jüngling. Wüthend zog er das Schwert und durchstieß sie mit den strafenden Worten: „So fahre denn hin mit deiner unzeitigen Liebe zu deinem Bräutigam, die du deiner Brüder, der tobten und des lebenden vergaßest, deines Vaterlandes vergaßest! Und so fahre künftig jede Römerin, die einen Feind betrauert!" Diese That unterbrach die allge- meine Freude; sie erfüllte Jeden mit Abscheu und Entsetzen. Der Schwestermörder war der Todesstrafe verfallen. Allein sein jüngst erworbenes Verdienst, und die Bitten und Thränen seines un- glücklichen Vaters, der zu drei Kindern nun auch sein letztes ver- lieren sollte, ließ ihn Gnade finden. Jedoch mußte er die Strafe erleiden, daß er gebückt und mit verhülltem Gesichte von den Lictoren unter das Schandjoch, eine Art von Galgen, hinge- führt wurde. Mit Unwillen ertrugen die Albaner die Abhänhigkeit von Rom, und Mettus Fuffetius entwarf heimlich einen Plan zur Wie- derherstellung der alten Unabhängigkeit und Freiheit. Er reizte die benachbarten Fidenater und Vejenter zum Kriege gegen Rom auf und versprach, im Augenblicke der Schlacht zu ihnen überzugehen. Tullus zog gegen den Feind. Auch Mettus mußte mit seinen Albanern zu den Römern stoßen. Kaum waren die Römer mit den Vejentern handgemein geworden, als Mettus, zu feige, um gerades Weges zu den Feinden überzugehen, mit seinem Heere aufbrach und nach den nahe gelegenen Hügeln zog. Seine Ab-

7. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 55

1849 - Münster : Coppenrath
55 sicht war, hier den Ausgang der Schlacht zu beobachten und es alsdann mit der Partei zu halten, zu welcher sich das Glück Hinneigen würde. Als dem Tullns dieses gemeldet wurde, faßte er sich schnell und rief so laut, daß selbst die Feinde es hören konnten: ans seinen Befehl ziehe sich das albanische Heer seit- wärts, um dem Feinde in den Rücken zu fallen. Dies erregte Schrecken unter den Fidenatern und Vejentern. Zuerst nahmen die Fidenater die Flucht, weil sie wirklich fürchteten, von den ver.- rätherischen Albanern umzingelt und von-ihrer Stadt abgeschnit- ten zu werden. Die Flucht der Fidenater zog auch bald die der Bejenter nach sich. Jetzt eilte Mettus in die Ebene hinab zum Tullns und wünschte ihm Glück zu seinem herrlichen Siege. Tullns verbarg seinen Zorn. Er empfing den Verräther mit Güte, als ob er nichts bemerkt hätte; beschicd aber beide Heere ans den folgenden Tag zu einer Versammlung. Die Albaner erschienen zuerst, alle ohne Waffen; bewaffnet stellten sich die Römer um sie herum. Jetzt trat Tullns auf und enthüllte den schändlichen Verrath des Mettus und verkündete die Strafe, die er ihm und seinem Volke bestimmt hatte. Er selbst wurde an zwei Wagen festgebunden, die Gespanne nach entgegengesetzter Richtung angetrieben, und der Körper des Unglücklichen jämmer lich zerrissen. Alle wandten voll Entsetzen ihre Augen ab von einem so gräßlichen Schauspiele, das in der ganzen römischen Geschichte das erste und letzte in seiner Art gewesen ist. Höchst traurig war auch das Schicksal der Stadt Alba. Sie ward geschleift, und der größte Thei! der Einwohmner nach Rom abgeführt. Hier wies ihnen Tullns den Hügel Cälius zum Wohnsitze an und zog diesen mit in das Gebiet der Stadt Vierhundert Jahre hatte die ehrwürdige Mutterstadt Roms gestanden, als dieser Schlag der Vernichtung sie traf. Frü- her war sie das Haupt der latinischen Bundesstädte gewesen; seit dieses gefallen, siährte Rom den Wunsch und die Hoffnung, das erledigte Oberhoheitsrecht der Mntterstadt an sich zu bringen. *) Roma interim crescit Albae ruinis , duplicatur civium numerus, Caelius additur urbi mons. Livius I. 30. Übrigens darf man bei Alba an eine gänzliche Schleifung wohl eben so wenig denken, als bei Mai- land unter Friedrich I.

8. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 80

1849 - Münster : Coppenrath
80 Diktator verwundete den König Tarquinius, der ungeachtet des hohen Alters an der Schlacht Theil nahm. Zwei Söhne und der Schwiegersohn des Tarquinius fielen, und das Glück des heißen Tages neigte sich auf die Seite der Römer. Da endlich floh der hoffnungslose König, aller seiner Kinder beraubt, nach Cumä in Campanien. Hier rief bald nachher der Tod den lebensmüden Greis von dem Schauplatze seiner vieljährigen Leiden. Schon im dritten Jahre nach der Schlacht am See Regillus wurde der alte Bundesverein zwischen den Römern und Latineru und das Verhältnis beider Völker gegen einander wieder herge- stellt und befestigt. Streit zwischen den Patriciern und Plebejern von 500 bis 300 vor Chr. §. 19. Die Volkstribuncn. 493. Rom schien nach aufgehobener Königsregierung vollkommen frei zu sein. Allein die Freiheit genossen nur die Patricier, nicht die Plebejer. Statt der Könige, die sich im Ganzen wohlwollend gegen die Gemeinde bewiesen hatten, um an ihr eine Stütze zu finden gegen die herrschsüchtigen Patricier, regierten jetzt diese selbst mit den aus ihrer Mitte erwählten Consuln. Sie beklei- deten ausschließlich alle öffentlichen Ämter, sie richteten nach ihrer Willkür das Volk, sie hatten den Nießbrauch der Staatslände- reien, die sie gegen hohen Zins den Plebejern verpachteten. In den vielen Feldzügen eines jeden Jahres ließ der Patricier seine Ländereien durch Clienten oder Sklaven bebauen. Das konnte der arme Plebejer nicht; er mußte sie wüst liegen lassen oder sein kleines Eigenthum oft sogar verkaufen, um nur die Kosten des Feldzuges zu bestreiten; denn für Waffen und Lebensunter- halt während desselben mußte Jeder selbst sorgen. Eben sowenig konnte er bei anwachsender Verlegenheit des Hausstandes eine Minderung der Landsteuer gewinnen, welche nach dem Wortlaut der einmal aufgenommenen, für vier Jahre gültigen Schätzung mit unerbittlicher Strenge eingetrieben wurde. Und kam er nun aus seinen Freiheitsschlachten zurück, so fand er seine Felder verwildert oder vom Feinde selbst verheert und gerieth mit Weib

9. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 125

1849 - Münster : Coppenrath
125 seines Versprechens; er ließ sich vom Pontifer feierlich zum Tode weihen, bestieg dann sein Schlachtroß, sprengte in das dichteste Gewühl des feindlichen Heeres und fand seinen Tod. Seine hiedurch begeisterten Truppen erneuerten den Angriff und erfoch- ten den glänzendsten Sieg (339). Die Trümmer des geschla- genen Herres sammelten sich bei Trifanum, unweit Minturna, und erlitten hier vom Cónsul Manlius eine zweite große Nie- derlage. Seitdem lösete sich der latinische Bund auf; jedoch gingen noch zwei Jahre mit der Belagerung und Unterwerfung einzelner Städte hin. Antium hielt sich am längsten. Der rö- mische Senat verhängte ein verschiedenes Schicksal über die Über- wundenen, je nachdem sie mehr oder weniger strafwürdig schienen. Während nämlich einige Gemeinden, als Lavinium, Pedum, Aricia, Nomentum das römische Bürgerrecht und die Vertheilung in zwei neue Tribus erhielten, wurden andere, wie Formiä, Capua, Cumä, Suessula, Fundi, in Freistädte (municipia) ohne Bürgerrecht umgewandelt. Antium dagegen ward eine römische Kolonie, und verlor seine Kriegesschiffe, deren Schnäbel (rostía) nachher die Rednerbühne auf dem Forum zu Rom schmückten. Damit aber in dem dergestalt zerstückelten Latium jede Verbin- dung und Schilderhebung für die Zukunft unmöglich gemacht würde, so durften keine Landtage mehr gehalten, keine Ehen zwischen Bürgern verschiedener Städte abgeschlossen, keine Grund- stücke in mehren Feldmarken von demselben Besitzer erworben werden. Unterdessen waren die beiden großen Kriege, erst gegen Samnium, dann gegen Latium, nicht ohne Einfluß geblieben auf die inneren Verhältnisse Roms. Hier wurden die Rechte der Plebejer noch mehr befestigt durch drei Gesetze des plebejischen Dictators Q. Publilius Philo im Jahre 339. Durch das erste Gesetz ward die Nothwendigkeit der Bestätigung der in den Cem- turiatversammlungen gegebenen Gesetze aufgehoben oder in eine bloße Förmlichkeit verwandelt 2). Das zweite verordnete, daß die Plebiscita oder Gemeindebeschlüffe für alle Bürger ver- bindende Kraft haben sollten D- Das dritte Gesetz endlichbe- 2) „Ut legiim, quae comitiis centuriatis ferrentur, ante initum suffragium patres auctores fierent.“ Liv. Viii. 12. 3) Ut plebiscita omnes Quintes tenerent. 1. c.

10. Geschichte der Römer für Gymnasien und den Selbstunterricht - S. 126

1849 - Münster : Coppenrath
126 stimmte, daß immer einer der Censaren ein Plebejer sein solle. Durch die beiden ersten Gesetze hatten die aus der ältesten Zeit der Aristokratie stammenden Versammlungen nach Curien, in denen nur Patricier stimmten, fast allen Einfluß verloren, und hörten bald ganz auf. So hatte die Verfassung im Wesens lichen ihren Abschluß gewonnen. §. 31. Zweiter Krieg mit den Sammlern. 326 - 304. Der Friede zwischen den Römern und Samnitern war nicht von Dauer. Hatten ihn die Ersteren damals hauptsächlich in der Absicht abgeschlossen, um zuvor mit dem nächsten Feinde, den Latinern, anzubinden, so nahmen sie jetzt, als diese unterworfen waren, wieder eine herausfordernde Stellung gegen die Samni- ter ein. Diese hatten die volskische Stadt Fregellä erobert und zerstört; die Römer aber ließen sie wieder aufbauen und zu einer Kolonie einrichten, ohne auf die hiergegen erhobenen Be- schwerden der Samniter zu achten. Zugleich forderten die Rö- mer von Paläpolis, einer mit den Samnitern verbündeten Stadt, Genugthuung wegen Plünderung in Campanien. Als sie aber, vertrauend auf die Unterstützung der Samniter, diese ver- verweigerte, belagerte der Cónsul Q. Publilius Philo die Stadt, setzte die Belagerung auch nach Ablauf seines Jahres als Pro- cónsul fort und nahm sie endlich durch Verrath ein. Noch wäh- rend der Belagerung wurde den Samnitern förmlich der Krieg erklärt. Der große Dictator Papirius Cursor rückte in Sum- mum ein, und der Kampf begann, der von beiden Seiten bei gleicher Tapferkeit mit wechselndem Kriegesglücke geführt wurde. Als der Dictator wegen ungünstiger Auspicien nach Rom ge- reiset war, ließ sich der Befehlshaber der Reiterei, Q. Fabius Rullianus, gegen den ausdrücklichen Befehl desselben, mit dem Feinde in einen Kampf ein, und trug einen glänzenden Sieg davon. Die Strenge des Kriegsrechts verlangte den Tod des Ungehorsamen; nur die Fürbitte des Volkes und des Heeres ließ ihn Begnadigung finden. Einen zweiten Sieg erfocht Pa- pirius selbst, in Folge dessen die Samniter um Frieden baten. Aber nur ein einjähriger Waffenstillstand wurde bewilligt, und als dieser abgelaufcn war, der Krieg fortgesetzt und zwar mit so ungünstigem Erfolge für die Samniter, daß sie abermals
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